Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen durch den neuen Investitions-Booster mit einer Sonderabschreibung von bis zu 30 % auf förderfähige Investitionen. Dazu zählen auch Flurförderzeuge.
Investitions-Booster für Gabelstapler, Hubwagen und Schubmaststapler
Bis zu 30 % sofort abschreiben
Mit dem Investitions-Booster 2025 sofort Geld sparen

Sie reduzieren Ihre Steuerlast direkt im ersten sowie in den beiden Folgejahren und steigern gleichzeitig Ihre Leistungen im Lager durch neue Maschinen mit besserer Energieeffizienz und weniger Wartungsaufwand und mehr Komfort.
- Sofortiger Steuervorteil
Bis zu 30 % der Anschaffungskosten direkt abschreibbar – das
verbessert Ihre Liquidität und senkt die Investitionskosten.
- Steigerung der Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter
Verbesserung der Umschlagszahlen und weniger Ausfälle bei Maschinen und Mitarbeitern durch moderne Ergonomie.
- Nachhaltig und förderfähig
Viele rein elektrische Flurförderzeuge können staatliche Förderungen in Anspruch nehmen
Welche Geräte sind förderfähig?
Alle beweglichen, betriebsnotwendigen Investitionen, darunter fallen Gabelstapler, Lagertechnik sowie weitere Flurförderzeuge und spezielle Regalsysteme.
Wie hoch ist die Abschreibung?
Ab dem 1. Juli 2025 können bis zu 30 % der Investitionssumme im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.
Wer erhält den Investitionsbooster?
Alle Unternehmen mit steuerpflichtigem Gewinn – unabhängig von Größe oder Branche.
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